Eingliederungshilfe

Zielgruppe

  • Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend (d.h. länger als 6 Monate)
  • körperlich wesentlich behindert sind (z.B. erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit sowie blinde, hörbehinderte, gehörlose und sprachbehinderte Menschen)
    oder
  • geistig wesentlich behindert sind (wodurch die Eingliederung in die Gesellschaft erheblich beeinträchtigt wird)
    oder
  • seelisch wesentlich behindert sind (z.B. körperlich nicht begründbare Psychosen, seelische Störungen als Folge von Krankheiten, Suchtkrankheiten, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen)
    oder
  • von einer Behinderung bedroht sind (nach allgemeiner ärztlicher und sonstiger fachlicher Erkenntnis).

Angebot

Kommen Sie in unsere Erstberatung. In diesem ersten persönlichen Gespräch wollen wir Sie kennen lernen und  bei der Suche nach einer geeigneten Hilfe unterstützen. Eventuell sind wir nicht der richtige Ansprechpartner. Kein Problem, wir sagen Ihnen, an wen Sie sich wenden können, um Unterstützung für Ihre aktuelle Situation zu bekommen. Gerne können Sie zu diesem ersten Treffen Freunde, Eltern oder eine andere Vertrauensperson mitbringen.